Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen. Die ...
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Gruppe der Steuerpflichtigen umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet.
Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.